Ihr ambulanter Pflegedienst in Hannover


Wissenswertes für den Fall eines Widerspruchs


Sollten Sie mit der Einstufung Ihrer Pflegekasse, die aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes erfolgt ist, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse dagegen Widerspruch einzulegen. Damit dieser Widerspruch auch Aussicht auf Erfolg hat, gilt es, folgende Punkte zu beachten:

1) Überlegen Sie erst einmal ganz selbstkritisch, ob Ihr täglicher Hilfebedarf tatsächlich den Anforderungen für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen entspricht. Leider wissen viele Antragsteller nicht, dass der Zeitaufwand für pflegerische Tätigkeiten gegenüber den hauswirtschaftlichen Hilfen bei der Berechnung des täglichen Hilfebedarfs überwiegen muss.

Über die Pflegetätigkeiten, die hauswirtschaftlichen Hilfen und den damit verbundenen Zeitaufwand sollten Sie ein persönliches Pflegetagebuch führen, um einen genauen Überblick über den tatsächlichen Zeitaufwand für die Pflege zu bekommen.

2) Fordern Sie bei der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens des Medizinischen Dienstes an, um so genau zu erfahren, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Vergleichen Sie nun die Ablehnungsgründe bzw. die Einschätzung des Medizinischen Dienstes über Ihren eigenen Aufzeichnungen. Wenn Sie nach dieser Überprüfung bei Ihrer Meinung bleiben, dass Ihre Pflegebedürftigkeit falsch beurteilt worden ist, dann ist auch ein Widerspruch sinnvoll.

3) Stand im Ablehnungsbescheid Ihrer Pflegekasse eine Rechtsmittelbelehrung (Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit und Fristen), so müssen Sie innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Fehlt diese, haben Sie 1 Jahr Zeit, einen Widerspruch einzureichen; es ist jedoch sinnvoll, so bald als möglich zu widersprechen.

4) Wichtig ist, dass Sie Ihren Widerspruch so ausführlich wie möglich begründen. Gehen Sie konkret auf die Feststellungen des Gutachtens ein und erklären Sie genau, warum diese, Ihrer Meinung nach, nicht zutreffen oder nicht das wahre Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wiedergeben.

5) Sinnvoll ist auch eine Rücksprache mit Ihrem Hausarzt oder anderen behandelnden Ärzten, mit der Bitte, doch medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die das Krankheitsgeschehen und den Pflegebedarf ergänzend belegen können.

6) Bereiten Sie sich nun auf den erneuten Besuch der Medizinischen Dienstes gewissenhaft vor, indem Sie alle Hilfeleistungen in Ihren persönlichen Pflegetagebuch ausführlich notieren und die hierfür benötigte Zeit eintragen.