Ihr ambulanter Pflegedienst in Hannover


Leistungsvergütung: Pflegebereich

Der Umfang der Hilfeleistung wird zwischen dem ASK und dem Vertragspartner vertraglich geregelt. Vorab muß eine Einordnung der Pflegestufe von der Pflegekasse vorgenommen werden.

Leistungsvereinbarung SGB XI (Pflegeversicherung)(Stand:01.02.2010)

Die farblich gekennzeichneten Leistungskomplexe sind frei wählbar
Leistungskomplexe Punkte
Erstbesuch 600 23,04
Folgebesuch 300 11,52
Kleine Pflege 220 8,45
Große Pflege I 360 13,82
Große Pflege II 450 17,28
Kämmen und Rasieren 70 2,69
Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Zus. m. d. Körperpflege 50 1,92
Aufsuchen und Verlassen des Bettes 100 3,84
Spezielle Lagerung im Zus. m. d. Körperpflege 100 3,84
Spezielle Lagerung bei Immobilität 200 7,68
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 100 3,84
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 300 11,52
Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost 100 3,84
Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zus. m. d. Körperpflege 80 3,07
Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen 200 7,68
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 80 3,07
Begleitung bei Aktivitäten 600 23,04
Hauswirtschaftliche Versorgung 80 3,07
Pflegeeinsatz gem. §37 Abs.3 SGB XI Pfl.-St. I und II - 21,00
Pflegeeinsatz gem.§37 Abs.3 SGB XI Pfl.-St. III - 31,00
Wegepauschalen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr 100 3,30
Besuche zwischen 20.00 und 06.00 Uhr u. Sonn- und Feiertagen 100 6,60
Halbe Wegepauschalen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr 50 1,65
Besuche zwischen 20.00 und 06.00 Uhr u. Sonn- und Feiertagen 50 3,30
Wegepauschalen in Wohnanlagen 50 1,54
Kleine Betreuung (Sozialamt) 480 16,80
Große Begleitung (Sozialamt) 960 33,60
Nachtwache (Sozialamt) 1600 56,00
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