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Ihr gutes Recht. Welche Unterlagen darf eine Krankenkasse einsehen?
Sie benötigen Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Ihr Hausarzt hat Ihnen z.B. einen Verbandwechsel, Blutdruck- oder Blutzuckermessungen oder Injektionen verordnet. Da weder Sie selbst oder jemand in Ihrem Haushalt dieses durchführen kann, beauftragen Sie damit einen Pflegedienst. Ihr Pflegedienst legt die Verordnung (Ihren Antrag) der Krankenkasse zur Genehmigung vor. mehr... |
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Mehr Transparenz in der ambulanten Pflege Seit Anfang des Jahres werden die Hannoverschen Pflegedienste von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft und beraten... [erschienen im Senioren-Magazin] mehr... |
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Note 1,3 für ASK GmbH bei der MDK-Qualitätsprüfung Die MDK-Qualitätsprüfung ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Pflegebedürftige und Angehörige können sich in Zukunft mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegediensten informieren. ASK hat mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen. mehr... |
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